Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen

(ehemalige AGB – gültig bis 31.12.2020, bis zum Ende des Sperrjahrs)

Die VERBVersum Kultur und Medien GmbH wurde zum 30.12.2019 aufgelöst, das Sperrjahr endete Ende 2020.

Von 1993 bis 2019 war Friedhelm Schneidewind geschäftsführender Gesellschafter der »Verlag für Entwicklungspolitik Saarbrücken GmbH«, die er 2016 in »VERBVersum Kultur und Medien GmbH« umbenannte. Da er die verlegerische Tätigkeit aus Altersgründen aufgab, wurde die GmbH Ende 2019 aufgelöst.

Registereintrag 2020 als PDF · endgültige Löschung 17.09.2021:Registereintrag 2021 als PDF
(Amtsgericht Mannheim, HRB-Nr. 725762)

Gestaltung und Betreuung der Internet-Seite und v. i. S. d. TMG
Friedhelm Schneidewind
Stengelhofstraße 57 · 68219 Mannheim (Deutschland/Germany)
Telefon 0621 48497525 · Fax 0621 48497526 · info@friedhelm-schneidewind.de

Die meisten Publikationen von Friedhelm Schneidewind,
die in der VERBVersum Kultur und Medien GmbH bzw. im Verlag der Villa Fledermaus erschienen sind,
kann man
direkt bestellen beim Autor/Herausgeber Friedhelm Schneidewind.

 Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Ausführung von Aufträgen oder Bestellungen durch die VERBVersum Kultur- und Medien GmbH, im Folgenden kurz VERBVersum oder »der Verlag« genannt, erfolgt ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform. Widersprechende Einkaufs- oder Geschäftsbedingungen des Käufers/der Käuferin haben keine Gültigkeit, es sei denn, dass wir uns ausdrücklich schriftlich damit einverstanden erklärt haben. Bestandteil dieser »Allgemeinen Geschäftsbedingungen« sind für die entsprechenden Aufträge unsere »Speziellen Geschäftsbedingungen für Entwurf, Grafik, Layout, Web-Design, Screen-Design und Druckaufträge«.

  1. Bestellungen

  2. Bestellungen gelten als angenommen, wenn entweder 
    1. eine (gesonderte) Auftragsbestätigung erteilt wird, oder
    2. die Lieferung an den Besteller/die Bestellerin abgesandt wird, oder 
    3. die Rechnung an den Besteller/die Bestellerin abgesandt ist. Bestellungen werden zu den Preisen ausgeführt, die bei Eingang der Bestellungen gültig sind.
       
  3. Lieferung

  4. Die Lieferung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Bestellers/der Bestellerin. Sie ist vom Besteller/von der Bestellerin unverzüglich nach Empfang auf Ordnungsmäßigkeit zu prüfen. Lieferung erfolgt grundsätzlich gegen feste Rechnung. Für Kommissionslieferungen sind gesonderte vertragliche Vereinbarungen erforderlich.

     
  5. Reklamationen

  6. Reklamationen müssen VERBVersum unverzüglich nach Eingang der Sendung in Textform mitgeteilt werden, es genügen Fax oder E-Mail. Die Anerkennung der Berechtigung einer Reklamation behält sich VERBVersum vor. Transportschäden sollten im Interesse des Bestellers/der Bestellerin in Gegenwart des/der jeweiligen Zustellers/Zustellerin sofort festgestellt und dem jeweiligen Beförderer zur Regelung des Schadenfalles mitgeteilt werden. Da die Lieferung gemäß Ziffer 2 ausschließlich auf Gefahr des Bestellers/der Bestellerin durchgeführt wird, haftet VERBVersum weder für Verlust noch Transportbeschädigung der Sendung. VERBVersum ist jedoch verpflichtet, dem Besteller/der Bestellerin etwaige eigene Ansprüche gegen Frachtführer, Spediteur, Post, Bahn o. a. auf Verlangen abzutreten.

     
  7. Eigentumsvorbehalt

  8. Alle Lieferungen unserer Verlagsprodukte erfolgen unter Eigentumsvorbehalt nach folgender Maßgabe: 
    1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung unserer sämtlichen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Käufer/der Käuferin entstandenen und künftig entstehenden Forderungen gleich welcher Art unser Eigentum, auch für den Fall, dass einzelne oder alle Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt worden ist. 
    2. Der Käufer/die Käuferin ist zur Weiterveräußerung der gelieferten Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb berechtigt; er/sie hat sich das ihm/ihr zustehende Eigentum an der Ware seinen/ihren Abnehmern gegenüber vorzubehalten, bis diese den Kaufpreis voll bezahlt haben. 
    3. Alle Forderungen des Käufers/der Käuferin aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware tritt der Käufer/die Käuferin hiermit schon jetzt an VERBVersum zur Sicherung ab. nimmt der Käufer/die Käuferin eine solche abgetretene Forderung in ein Kontokorrentverhältnis auf, so ist die Kontokorrentforderung bzw. nach Saldierung der anerkannte Saldo in voller Höhe an den Verlag abzutreten. Diese Abtretung gegenwärtiger und künftiger Forderungen nimmt der Verlag hiermit an.
    4. Der Käufer/die Käuferin ist ermächtigt, die abgetretene Forderung solange einzuziehen, wie er/sie seiner vertragsgemäßen Zahlungspflicht VERBVersum gegenüber nachkommt. Der Käufer/die Käuferin hat dem Verlag den Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware oder auf die an den Verlag abgetretene Forderung aus Weiterverkauf unverzüglich mitzuteilen. Der Käufer/die Käuferin hat dem Verlag auf Verlangen die Schuldner/innen der abgetretenen Forerungen sowie die genaue Forderungshöhe mitzuteilen. VERBVersum ist grundsätzlich berechtigt, die Abtretung offenzulegen und die Forderung selbst einzuziehen. Von diesem Recht wird der Verlag in der Regel keinen Gebrauch machen, solange der Käufer/die Käuferin ihm gegenüber nicht in Verzug ist.
    5. Nach voller Bezahlung aller Forderungen des Verlags aus der Geschäftsbeziehung geht das Eigentum an der Vorbehaltsware ohne weiteres auf den Käufer/die Käuferin über. Sofern der Eigentumsvorbehalt und die Forderungen aus Abtretungen die offenen Forderungen des Verlags um mehr als 25 % übersteigen, gibt dieser auf Verlangen und nach entsprechender Spezifikation nach eigener Wahl die übersteigenden Sicherungsrechte frei.

      Die Preise werden in der Währung der Bundesrepublik Deutschland (Euro) berechnet. Sie gelten ab Lieferung. Der Verlag behält sich vor, dem Besteller Verpackungs- und Versandkosten zusätzlich in angemessener Höhe in Rechnung zu stellen. Dem Buchhandel gewährt der Verlag im Inland einen Rabatt von 40 % sowie Partie 11/10 bei Büchern, bei CDs und DVDs von 30 % ohne Partie. Bei Lieferungen ins europäische Ausland gewährt der Verlag dem Buchhandel einen Rabatt von 25 % und berechnet eine Versandpauschale von 3 Euro je Bestellung. Bei Bestellungen aus dem außereuropäischen Ausland kann eine höhere Versandpauschale fällig werden, dies muss ausgehandelt werden.i.
       
  9. Preise 

  10. Die Preise werden in der Währung der Bundesrepublik Deutschland (Euro) berechnet. Sie gelten ab Lieferung. Die Lieferung an Privatleute erfolgt in Deutschland porto- und versandkostenfrei, bei der Lieferung an Privatleute ins europäische Ausland werden Versandkosten in Höhe von 3,00 Euro pro Versand erhoben. Der Verlag behält sich vor, dem Besteller/der Bestellerin bei Sonderwünschen, besonders schwerer Ware oder ins außereuropäische Ausland Verpackungs- und Versandkosten zusätzlich in angemessener Höhe in Rechnung zu stellen. 


    Der Verlag gewährt dem Buchhandel in der Bundesrepublik Deutschland bei Lieferung von Büchern einen Rabatt von 40 %, bei CDs und DVDs von 30 %, dem Buchhandel im Ausland für alle Produkte von 25 %.
    Davon abweichend beträgt der Rabatt für Bücher, die bis 2016 im Verlag für Entwicklungspolitik Saarbrücken erschienen sind, für den Buchhandel in der Bundesrepublik Deutschland 25 %, für den Buchhandel im Ausland 20 %. VERBVersum gewährt dem Buchhandel im In- wie Ausland auf alle Produkte Partie 11/10.
     
  11. Zahlung

  12. Wenn nicht anders vereinbart, ist der Rechnungsbetrag sofort netto in der Währung der Bundesrepublik Deutschland (Euro) fällig. Bei Zahlung ist unbedingt die gesamte Rechnungs- und Kundennummer anzugeben. Ein Abzug von Skonti, gleich in welcher Höhe, wird in keinem Falle anerkannt. Sind Monatskonten vereinbart, muss die Zahlung bis zum 15. des folgenden Monats geleistet werden. Schecks werden nur zahlungshalber entgegengenommen, Wechsel nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung und auch nur zahlungshalber. Diskont- und sonstige Spesen gehen zu Lasten des Bestellers/der Bestellerin und sind sofort fällig und zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist VERBVersum berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Zentralbankkreditzinssatz ab Fälligkeit der Forderung zu erheben. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

    Der Verlag ist berechtigt, 
    1. Lieferungen gegen Postnachnahme oder gegen Vorauszahlung durchzuführen,
    2. einen säumigen Kunden/eine säumige Kundin von der Weiterbelieferung auszuschließen,
    3. aus sonstigen, für ihn wesentlichen Gründen bestehende Geschäftsverbindungen zu lösen.
       
  13. Remissions- und Rückgaberecht

  14. Rücksendungen von Geschäftskunden/-kundinnen sind nur aufgrund eines eingeräumten Remissionsrechtes und nur innerhalb der dafür festgelegten Rückgabefrist möglich. Eine Rücknahme erfolgt nur dann, wenn es sich um einwandfreie, wieder verkaufsfähige Exemplare handelt. Die Rücksendung darf nur an den Verlag nach Ankündigung durch ein Remittenden-Avis erfolgen. Bei einer Rücksendung sind unbedingt Kunden-Nummer und die jeweilige Rechnungs-Nummer, mit der die Lieferung an den Besteller/die Bestellerin erfolgte, anzugeben. Sind unsere Verlagsprodukte »bedingt« geliefert, so werden sie zu festgesetzten Terminen abgerechnet. Hierfür gilt ein besonderer Abrechnungsmodus. Der Verlag behält sich vor, bei beschädigt remittierten Exemplaren und Remissionen von Titeln, für die das Rückgaberecht abgelaufen ist, einen Prozentsatz des jeweiligen Ladenpreises vom gutzuschreibenden Betrag abzuziehen, maximal bis zur Höhe der Rechnung. Kosten und Gefahr der Rücksendung trägt der Besteller/die Bestellerin.

    Privatkunden/-kundinnen haben ein Widerrufsrecht gemäß dem Fernabsatzrecht (§ 312 BGB u. a.). Sie sind verpflichtet, die Rücksendekosten zu tragen und tragen die Gefahr der Rücksendung. Der Verlag behält sich vor, bei beschädigt zurückgegebenen Exemplaren einen angemessenen Prozentsatz des jeweiligen Preises vom gutzuschreibenden Betrag abzuziehen, maximal bis zur Höhe des Preises. 

     
  15. Ergänzende Bestimmungen

  16. Erfüllungsort für die Zahlungsverpflichtungen des Bestellers/der Bestellerin und Gerichtsstand für beide Teile ist Mannheim als Ort der Geschäftsräume des Verlages. Diese Gerichtsstandvereinbarung erfolgt hiermit gemäß § 38 Abs. 1 ZPO und gemäß § 38 Abs. 3 Nr. 2 b ZPO für den Fall, dass Ansprüche im Wege des Mahnverfahrens geltend gemacht werden.

    Sollte eine Bestimmung dieser Geschäfts- und Lieferbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Abweichende Bedingungen müssen ausdrücklich schriftlich vereinbart werden.

    zuletzt aktualisiert 01/01/2020


Spezielle Geschäftsbedingungen für Entwurf, Grafik, Layout, Web-Design, Screen-Design und Druckaufträge

Diese »Speziellen Geschäftsbedingungen für Entwurf, Grafik, Layout, Satz und Druckaufträge« sind Bestandteil unserer »Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen«. Ausführung von Aufträgen oder Bestellungen erfolgt ausschließlich zu den darin festgelegten Bedingungen. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform. Widersprechende Einkaufs- oder Geschäftsbedingungen des Käufers/der Käuferin haben keine Gültigkeit, es sei denn, dass wir uns ausdrücklich schriftlich damit einverstanden erklärt haben. Die VERBVersum Kultur- und Medien GmbH wird im Folgenden als Auftragnehmer bezeichnet.

  1. Allgemeines

  2. Die im Angebot oder der Preisliste des Auftragnehmers genannten Preise verstehen sich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, zuzüglich eventueller Kosten für Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstiger Versandkosten. An die Angebotspreise ist der Auftragnehmer für die Dauer von 3 Monaten ab Vertragsschluss gebunden; falls während dieser Frist aufgrund einer Änderung der bei Vertragsschluss vorliegenden Verhältnisse eine Preisänderung erforderlich wird, ist der Auftragnehmer berechtigt, unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzansprüche vom Vertrag zurückzutreten; falls nach Ablauf der genannten Frist eine Preisänderung erforderlich wird, gelten die geänderten Preise.

    Nachträgliche Änderungen, die auf Veranlassung des Auftraggebers/der Auftraggeberin erforderlich werden, werden dem/der Auftraggeber/in berechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probeandrucken, die der/die Auftraggeber/in wegen geringfügiger Abweichung von der Vorlage verlangt. Änderungen, die auf dem Manuskript nicht vorgesehen waren, gelten als Autor*innenkorrektur und werden gesondert berechnet.

    Mehrarbeiten, die durch nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers/der Auftraggeberin erforderlich werden, sind von diesem/dieser zu vergüten. Gleiches gilt für zusätzliche Arbeiten, die bei der Bestellung nicht kalkuliert oder vorhergesehen werden konnten.

    Leistungen des Auftragnehmers für Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Muster und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber/von der Auftraggeberin veranlasst sind, werden berechnet, auch wenn später ein Druckauftrag nicht erteilt werden sollte. Die Bestimmungen des Abschnittes 4 gelten entsprechend.

    Der Auftragnehmer ist berechtigt, zusätzlich zum Angebotspreis Überstunden- und Schnellschusszuschläge zu berechnen, wenn der Auftrag anders nicht rechtzeitig fertiggestellt werden konnte, auch wenn dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde, insbesondere bei Samstags-, Sonntags- und Feiertagsarbeit.

    Tritt der Auftraggeber/die Auftraggeberin aus Gründen vom Vertrag zurück, die ihre Ursache nicht in Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers haben, so ist er/sie verpflichtet, dem Auftragnehmer alle bis dahin entstandenen Kosten und den Aufwand an Material und Lohn einschließlich des entgangenen Gewinns zu vergüten.

     
  3. Zahlungsbedingungen

  4. Zahlung ist abzugsfrei bei Abholung zu leisten und wird fällig am vereinbarten Lieferdatum in der Währung der Bundesrepublik Deutschland. Die Rechnung wird unter dem Tag der Lieferung, Teillieferung oder Lieferbereitschaft (Holschuld, Annahmeverzug) ausgestellt. Ein Abzug von Skonti, gleich in welcher Höhe, wird in keinem Falle anerkannt. Sind Monatskonten vereinbart, muss die Zahlung bis zum 15. des folgenden Monats geleistet werden. Schecks werden nur zahlungshalber entgegengenommen, Wechsel nur aufgrund vorheriger schriftlicher Vereinbarung und auch nur zahlungshalber. Diskont- und sonstige Spesen gehen zu Lasten des Bestellers/der Bestellerin und sind sofort fällig und zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist der Verlag berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem normalen Bankkreditzinssatz ab Fälligkeit der Forderung zu erheben. 

    Bei Bereitstellung besonderer Materialien oder Vorleistungen, insbesondere außergewöhnlich großer Papier- und Kartonmengen, ist der Auftragnehmer berechtigt, hierfür Vorauszahlung zu verlangen. 

    Der Auftraggeber/die Auftraggeberin ist nicht berechtigt, gegen fällige Ansprüche des Auftragnehmers mit bestrittenen Forderungen die Aufrechnung zu erklären. Einem Auftraggeber/einer Auftraggeberin, der/die Kaufmann/Kauffrau im Sinne des HGB ist, stehen Zurückbehaltungs- und Aufrechnungsrechte nicht zu.

    Tritt nach Vertragsschluss eine Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Auftraggebers/der Auftraggeberin ein oder wird dem Auftragnehmer eine solche bekannt, so kann dieser Vorauszahlung und sofortige Zahlung aller offenen Rechnungen verlangen, auch wenn diese noch nicht fällig sein sollten; er ist zudem berechtigt, noch nicht ausgelieferte Ware zurückzuhalten sowie die Weiterarbeit an laufenden Aufträgen einzustellen. Diese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch dann zu, wenn der Auftraggeber/die Auftraggeberin trotz verzugsbegründender Mahnung keine Zahlung leistet. Dem Auftragnehmer steht an vom Auftraggeber/von der Auftraggeberin gelieferten Klischees, Filmen, Manuskripten, Rohmaterialien und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen und Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung zu.

     
  5. Lieferung

  6. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die angegebene Lieferzeit um bis zu 6 Wochen zu überschreiten; falls innerhalb dieser Frist keine Lieferung erfolgt, ist der Auftraggeber/die Auftraggeberin verpflichtet, dem Auftragnehmer schriftlich eine Nachfrist von weiteren 4 Wochen zu setzen. Erst nach Ablauf dieser Frist ist der Auftraggeber/die Auftraggeberin berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten mit der Maßgabe, dass eventuelle Schadensersatzansprüche der Höhe nach auf 10 % der Auftragssumme beschränkt sind, falls die Nichteinhaltung der Lieferfrist vom Auftragnehmer nicht grob schuldhaft verursacht worden ist. Im kaufmännischen Verkehr entfällt insoweit jegliche Verpflichtung zur Leistung von Schadensersatz. Bei Teilverzug istder Auftraggeber/die Auftraggeberin verpflichtet, die Teilleistung anzunehmen. 

    Liefertermine sind nur dann gültig, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich bestätigt werden. Betriebsstörungen – sowohl im Betrieb des Auftragnehmers als auch in dem eines Zulieferers –, insbesondere Streik, Aussperrung, Krieg, Aufruhr sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, berechtigen nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses. Der Versand geschieht auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers/der Auftraggeberin. Eine Versicherung der zu versendenden Ware erfolgt nur auf besonderen Wunsch des Auftraggebers/der Auftraggeberin und auf dessen/deren Kosten. Der Auftragnehmer haftet lediglich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

    Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die im Risikobereich des Auftraggebers/der Auftraggeberin liegen, so geht die Gefahr vom Tage der Versendungsbereitschaft ab auf den Auftraggeber über; der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, auf Wunsch und Kosten des Auftraggebers/der Auftraggeberin die Versicherung zu bewirken, die diese/r verlangt.

     
  7. Gewährleistungsansprüche

  8. Der Auftraggeber/die Auftraggeberin ist verpflichtet, das Vorliegen etwaiger Mängel dem Auftragnehmer schriftlich anzuzeigen. Offenkundige Mängel sind bei Abholung zu rügen, im Falle der Versendung binnen einer Ausschlussfrist von 8 Tagen nach Anlieferung schriftlich mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist entfällt insoweit jeglicher Gewährleistungsanspruch. Beanstandungen können nur unter Vorlage der insgesamt gelieferten Mengen vorgebracht werden.

    Satz und Layout, grafische Arbeiten und Entwürfe werden vom Auftragnehmer nach bestem Wissen und Gewissen ausgeführt. Nicht korrekturgelesene Aufträge werden auf Risiko des Auftraggebers/der Auftraggeberin gedruckt. Korrekturgelesene Aufträge sind abzuzeichnen, andernfalls gelten sie als nicht korrekturgelesen. Anstelle einer schriftlichen unterzeichneten Korrektur ist auch ein signiertes PDF möglich. Mit der Rückgabe des genehmigten Korrekturabzuges erlischt die Haftung des Auftragnehmers für alle vom Auftraggeber/von der Auftraggeberin nicht beanstandeten Mängel.

    Das Risiko, dass die hergestellte Ware nicht zu dem vom Auftraggeber/von der Auftraggeberin beabsichtigten Zweck verwandt werden kann, geht ausschließlich zu dessen/deren Lasten, es sei denn, er/sie hat den Auftragnehmer bei Auftragserteilung ausdrücklich und umfassend über den beabsichtigten Verwendungszweck aufgeklärt.

    Die Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers/der Auftraggeberin beschränken sich auf das Recht zur Nachbesserung; falls diese nach Ablauf einer Frist von 4 Wochen ab Eingang der Mängelanzeige beim Auftragnehmer scheitert, istder Auftraggeber/die Auftraggeberin berechtigt, den Vertrag rückgängig zu machen bzw. Herabsetzung des Preises zu verlangen. Ansprüche aus positiver Vertragsverletzung stehen dem Auftraggeber/der Auftraggeberin nur zu, wenn der Auftragnehmer den beim Auftraggeber/der Auftraggeberin eingetretenen Schaden grob schuldhaft verursacht hat. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Nachbesserung von der vorherigen Zahlung von 50 % des vereinbarten Preises abhängig zu machen. Für den Fall, dass der Mangel vom Lieferanten des Auftragnehmers verursacht worden ist, ist der Auftraggeber/die Auftraggeberin verpflichtet, sich zunächst außergerichtlich wegen seiner Gewährleistungsansprüche an den Lieferanten des Auftragnehmers zu halten. 

    Mängel eines Teiles der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber/die Auftraggeberin ohne Interesse ist. 

    Bei allen Druckverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen Andrucken und Auflagendruck. Darüberhinaus ist der Auftragnehmer berechtigt, auf andere oder ähnliche Farben, Papierqualitäten, Formate, Schriften auszuweichen, wenn dies im Interesse des Auftraggebers/der Auftraggeberin bzw. im Interesse der rechtzeitigen Fertigstellung des Auftrages liegt. Geringfügige Abweichungen bezüglich der Papierqualität bzw. Druckfarbe sind branchenüblich und stellen keinen Mangel dar. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge.

    Im kaufmännischen Verkehr ist der Auftragnehmer nach seiner Wahl lediglich zur Nachbesserung oder zur Abtretung etwaiger gegen Dritte bestehender Gewährleistungsansprüche verpflichtet; weitergehende Ansprüche bestehen gegen den Auftragnehmer nicht.

     
  9. Verwahren, Versicherung

  10. Vorlagen, Rohstoffe, Druckträger, Datenträger und andere der Wiederverwendung dienende Gegenstände sowie Halb- und Fertigerzeugnisse werden nur nach vorheriger Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Auslieferungstermin hinaus verwahrt. Der Auftragnehmer haftet insoweit nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

    Die vorstehend bezeichneten Gegenstände werden, soweit sie vom Auftraggeber/von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellt sind, bis zum Auslieferungstermin pfleglich behandelt. Für Beschädigungen haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Sollen diese Gegenstände versichert werden, so hat der Auftraggeber/die Auftraggeberin die Versicherung auf seine Kosten selbst zu besorgen.

     
  11. Eigentum, Urheberrecht

  12. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber/die Auftraggeberin im Eigentum des Auftragnehmers. Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber/die Auftraggeberin nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Der Auftraggeber/die Auftraggeberin tritt seine/ihre Forderungen aus der Weiterveräußerung an den Auftragnehmer ab; diese Abtretung gegenwärtiger und künftiger Forderungen nimmt der Auftragnehmer hiermit an. Der Auftraggeber/die Auftraggeberin ist im Falle einer Weiterveräußerung verpflichtet, den Käufer/die Käuferin auf den bestehenden Eigentumsvorbehalt hinzuweisen. Zahlungen des Kaufpreises durch den Käufer/die Käuferin können mit befreiender Wirkung lediglich gegenüber dem Auftragnehmer vorgenommen werden.

    Die vom Auftragnehmer zur Herstellung des Vertragserzeugnisses eingesetzten Betriebsgegenstände, insbesondere Zeichnungen, Dateien, Datenträger, Filme, Klischees, Lithographien und Druckplatten, bleiben, auch wenn sie gesondert berechnet werden, Eigentum des Auftragnehmers und werden nicht an den Auftraggeber/die Auftraggeberin herausgegeben, es sei denn, dies wird vorher ausdrücklich vereinbart. 

    Werden Logos, Grafiken o. ä. vom Auftragnehmer für den Auftraggeber/die Auftraggeberin entworfen, so bleiben die Urheberrechte beim Auftragnehmer. Der Auftraggeber/die Auftraggeberin hat das Recht, diese Grafiken o. ä. für alle Drucksachen bzw. Zwecke zu verwenden, für die sie angefertigt wurden, und solche, die damit in direktem Zusammenhang stehen oder ähnlichen Zwecken dienen. Er/sie hat nicht das Recht, den Entwurf oder die Ausgestaltung weiterzuveräußern oder sie zu verwenden für die Gestaltung von Drucksachen oder digitalen Medien oder andere Zwecke anderer, insbesondere für neue Logos. Wird der Entwurf oder die Grafik verwandt für Werbedrucksachen, Annoncen, Broschüren, Kataloge o. ä., so ist der Auftraggeber/die Auftraggeberin verpflichtet, einen Urheberrechts-Hinweis auf den Auftraggeber anzubringen, dessen Gestaltung und Umfang im Einzelnen festzulegen ist, aber mindestens den kompletten Namen des Auftragnehmers beinhalten muss. Abweichungen von diesen Bestimmungen müssen ausdrücklich vereinbart werden, insbesondere der Erwerb der Lizenzrechte durch den Auftraggeber/die Auftraggeberin. Solange diese beim Auftragnehmer liegen, wird für die Grafiken auch kein Ausschließlichkeitsrecht oder Konkurrenzschutz gewährt – ähnliche Entwürfe können dann auch anderen Kunden/Kundinnen angeboten werden.

    Der Auftraggeber/die Auftraggeberin haftet allein, wenn durch die Ausführung seines/ihres Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, oder gesetzliche Bestimmungen verletzt werden, insbesondere bei der Kennzeichnung entgeltlicher Veröffentlichungen.
    Der Auftragnehmer kann auf den Vertragserzeugnissen des Auftraggebers/der Auftraggeberin in geeigneter Weise auf sich sowie den Verlag hinweisen, insbesondere bei Erzeugnissen, für die dies im Baden-Württembergischen Pressegesetz vorgeschrieben ist. In solchen Fällen verpflichtet sich der Auftraggeber/die Auftraggeberin, bei seinen/ihren Vorlagen für eine rechtlich einwandfreie Angabe dieser Angaben inklusive kompletter Anschrift zu sorgen.

    zuletzt aktualisiert 01/01/2020

Unterrichtung zum Widerrufsrecht nach Fernabsatzrecht 
gemäß § 312 b-d BGB (Fernabsatzverträge) und §§ 355-357 BGB (Widerrufsrecht)

Verehrter Kunde, verehrte Kundin, 

wir freuen uns, dass Sie bei uns bestellen wollen. Wir weisen Sie auf das Folgende hin: 

  1. Bei Bestellungen, die per Brief, Fax, Telefon oder E-Mail zustandegekommen sind, haben Sie ein Widerrufsrecht.
  2. Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – auch durch Rücksendung der Sache widerrufen.
  3. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger/der Empfängerin. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
    VERBVersum Kultur und Medien GmbH
    Stengelhofstraße 57 · 68219 Mannheim
    (Deutschland/Germany)
    E-Mail:
    info@verbversum.de
  4. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter »Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise« versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist.
  5. Paketversandfähige Sachen sind zurückzusenden. Sie sind verpflichtet, die Rücksendekosten zu tragen und tragen die Gefahr der Rücksendung.
  6. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang. 
  7. Handelt es sich bei der Ware um eine Audio- oder Videoaufzeichnung, die Sie entsiegelt haben, oder eine Zeitschrift, so haben Sie kein Widerrufsrecht.

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